Aktion #leerelokale: Frankfurter Mitgliederbetriebe der IGF bleiben zum Restart am Freitag geschlossen
Frankfurt am Main, 12. Mai 2020 – Wenn am Freitag, 15. Mai, die gastronomischen Betriebe wieder öffnen dürfen, werden zahlreiche Betriebe der Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. (IGF) weiter geschlossen bleiben. „Mit den aktuellen Vorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie in Hessen verspielt die Politik die Chance, der Gastronomie mit einem tragfähigen Konzept einen wirtschaftlich vertretbaren Restart zu ermöglichen“, erläutert Madjid Djamegari, Vorsitzender der IGF. Die Initiative ruft deshalb am Freitag zur Aktion #leerelokale auf, bei der viele Frankfurter Betriebe aus Solidarität ihr Restaurant zumindest an diesem Tag nicht öffnen werden.
„Die aufwändigen, aber sinnvollen Hygienemaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Corona-Verhaltensregeln und die Abstandsregeln zu erfüllen, seien dabei nicht das Problem“, so Madjid Djamegari, und ergänzt weiter: „Es fehlt die wirtschaftliche Perspektive für einen Neustart, insbesondere aufgrund der ‚5qm-Regel‘, der fehlenden verbindlichen Perspektiven und des nach wie vor nicht beschlossenen, aber dringend benötigten Rettungsschirmes für die Branche“. Die „5qm-Regel“, die es nur in Hessen gibt, limitiert die maximal zugelassene Personenanzahl in Restaurants, unabhängig von Abstandsregeln. Die IGF nennt Beispiele: So darf etwa ein Restaurant mit einem Gastraum von 100 qm nur noch 20 Gäste gleichzeitig bewirten. In „normalen“ Zeiten können viele Wirte 70 bis 80 Personen auf dieser Fläche unterbringen, je nach Bestuhlungskonzept. Ein weiteres Beispiel verdeutlicht die Sinnlosigkeit dieser willkürlichen Regel: Wenn in einem Restaurant mit 100 qm Gastfläche zwei Hausstände mit je zwei Erwachsenen und zwei Kindern gemeinsam an einem Tisch sitzen, was aktuell erlaubt ist, nimmt der Tisch für diese acht Personen eine Fläche von circa 10 qm ein. Auf den restlichen 90 qm dürften dann nur noch zwölf Personen bewirtet werden.
„Diese Regel ist willkürlich und unsinnig“, betont Madjid Djamegari, „sie benachteiligt insbesondere die vielen kleinen Betriebe, Bars, Kneipen und Apfelweinwirtschaften“. Dabei seien doch gerade diese Betriebe, die mit viel Herzblut betrieben werden, besonders schützenswert. Djamegari: „Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir soll vehement auf diese Regel bestanden haben. Warum Hessen das einzige Bundesland mit solch einer Regelung ist, wird nirgends erläutert; eine wissenschaftliche Erklärung bleibt der Wirtschaftsminister ebenfalls schuldig.“ Ein Eilantrag gegen diese Regel wird derzeit in Erwägung gezogen.
„Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben dringend, ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation zu überprüfen“, so Matthias Martinsohn, Vorstandsmitglied der IGF. „Es muss jedem Unternehmer bewusst sein, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Restart auf Basis dieser Regeln für die Betriebe eher die Ausnahme als die Regel ist. In den meisten Fällen wird der Verlust bei Öffnung der Betriebe höher sein, als wenn diese geschlossen blieben.“ Schließlich blieben die Kosten bei 100 Prozent. Mieten, die bis dato gestundet wurden, würden wieder fällig und das Personal, das derzeit zu 95 Prozent in Kurzarbeit ist, müsste wieder seine vollen Gehälter erhalten.
„Die Kosten für den Betrieb von Restaurants werden oftmals unterschätzt“, sagt James Ardinast, Vorstand IGF, und ergänzt: „Ab einer Auslastung von circa 80 Prozent wird der
Break-Even-Point erreicht; bei manchen Restaurants ist die Schwelle aufgrund der hohen Fixkosten sogar noch höher“. Die jetzt vorgegebenen Regeln ermöglichten eine Auslastung von maximal 30 bis 40 Prozent, wohlgemerkt bei einer Doppel-Belegung am Abend. „Wenn diese überhaupt möglich ist, denn viele Gäste sind nach wie vor ängstlich, die Nachfrage wird erst einmal langsam starten“, schätzt Ardinast die Lage ein.
Am meisten ärgert die Gastronomen der IGF, dass die Schlagzeilen eine heile Welt simulieren. „Viele Gäste lesen nur die Schlagzeile, nämlich, dass die Gastronomie wieder öffnen darf. Das Kleingedruckte, also die Bedingungen des Restarts, bekommen sie nicht mit“, so Madjid Djamegari. Von der Regierung in Wiesbaden fühlen sich die Gastronomen absichtlich im Stich gelassen. „Nach wie vor gibt es keine Perspektiven in dieser Branche. Die Insolvenzwelle wird nicht aufzuhalten sein, wenn sich Politiker nicht schnell zu praxis-orientierten Lösungen und Finanzhilfen durchringen können. In Baden-Württemberg werden dazu schon konkrete Vorschläge öffentlich diskutiert. Auch andere Länder sind diesbezüglich schon deutlich weiter in ihren Überlegungen. Warum das in Hessen nicht möglich ist, erschließt sich uns nicht.“
Auf völliges Unverständnis stößt die politische Marschrichtung. „Fahren auf Sicht war in den ersten Wochen sicherlich richtig, für die Zukunft braucht es aber nun einen Fahrplan“, sagt Ardinast. „Unsere Mitarbeiter, die seit zwei Monaten mit 60 Prozent ihres Netto-Einkommens auskommen müssen, verlangen zu Recht Auskunft darüber, wie es weiter geht.“ Auch für Clubs und Diskotheken die weiterhin geschlossen bleiben, fordert der IGF einen verbindlichen Fahrplan ein.
Und so wird die Branche am kommenden Freitag wieder zusammenstehen und nach #leerestühle, #restartgastro und #gekommenumzubleiben die nächste Aktion, #leerelokale ins Leben rufen. „Die Zukunft der Gastronomie und ihrer 2,4 Millionen Mitarbeiter liegt mir am Herzen“, so Goran Petreski, Vorstandsmitglied der IGF und Betreiber der Restaurants Blaues Wasser und VaiVai. „Die Landesregierung in Hessen wird mit dem offensichtlichen Versuch, mit diesen Bestimmungen die Solidarität innerhalb der Branche zu torpedieren, scheitern“. Auch in seinen Betrieben bleiben die Herde am Freitag kalt.
Das sind die konkreten Forderungen der IGF:
- Wegfall der 5qm-Regel. Diskussion einer sinnvollen Begrenzung der Gästeanzahl mittels Abstandsregeln
- Rettungsfonds für die Branche. JETZT!
- Verbindlicher Fahrplan für die nächsten Öffnungsschritte in der Gastronomie! Lokale Statusüberprüfung an Hand der Regel <50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
- Lösungsansätze in der Diskussion um die Beteiligung der Vermieter am entstandenen Schaden
- Unbürokratische, sofortige Möglichkeit der Vergrößerung der Terrassenfläche auf lokaler Ebene
- Anteiliger Verzicht auf Miete dort, wo die Gemeinde/das Land als Vermieter auftreten
- Erlass der Sondernutzungsgebühr für Sommerterrassen in 2020 auf lokaler Ebene