PRESSEMITTEILUNG
Das Amtsgericht Frankfurt hat bestätigt, dass die Stadt Frankfurt Bußgelder verhängen darf, wenn Betriebe trotz Verbots Witterungsschutz in der Außengastronomie aufstellen. Anlass war ein Bußgeld gegen die Tower Bar, die in der vergangenen Wintersaison Wind- und Kälteschutz genutzt hatte. Mit Unterstützung der Initiative Gastronomie Frankfurt (IGF) legte der Betreiber Widerspruch ein – ohne Erfolg. Die Richterin hielt fest: Auflagen der Sondernutzungserlaubnis sind gültig, wenn nicht rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bußgeld wurde lediglich von 328,50 auf 200 Euro reduziert.
Die IGF kündigt an, das Thema politisch weiter zu verfolgen. Vorstandsvorsitzende Lena Iyigün fordert praxistaugliche und einheitliche Regeln, da viele Betriebe betroffen seien. Rechtsanwalt Dr. Klaus U Eyber kritisierte die Widersprüchlichkeit der Auflagen, da ohne Witterungsschutz eine jahresdurchgehende Nutzung der Außengastronomie nicht möglich sei.
Auch betroffene Gastronomen betonen, dass Außenflächen ohne Schutz in Herbst und Winter praktisch unbrauchbar seien. Die IGF plädiert für klare Vorgaben zu Größe und Gestaltung von Zelten oder Windschutzwänden, um Planungssicherheit zu schaffen und die Attraktivität der Innenstädte – auch im Winter – zu stärken.
Mehrere IGF-Mitglieder verfolgten die öffentliche Verhandlung persönlich. Die IGF repräsentiert rund 100 inhabergeführte Betriebe aus Frankfurt und Offenbach.