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Bei nicht wahrgenommenen Tischreservierungen:

IGF-Mitglieder führen Stornierungsgebühr ein

Frankfurt am Main, 11. Oktober 2019 – In Facharztpraxen ist es üblich, beim Heilpraktiker auch und bei Hotels sowieso: Nimmt man den gebuchten Termin unangekündigt nicht wahr, fallen Gebühren an. In der Gastronomie gibt es diese Gebühren in der Regel nicht – obwohl die sogenannten No-Shows ein großes Problem für die Wirtinnen und Wirte darstellen. Bei einer internen Umfrage unter den Mitgliedern der Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. (IGF) sprachen sich 80 Prozent der Mitglieder für die Einführung einer No-Show-Rate aus. Fast alle IGF-Betriebe werden diese Gebühr ab sofort erheben und die Gäste darüber informieren.

„Mit der Einführung der No-Show-Rate möchten wir die Gäste natürlich nicht vergraulen oder bestrafen, sondern lediglich ein besseres Bewusstsein für die Problematik schaffen“, betont Madjid Djamegari, Vorstandsvorsitzender der IGF. Vielen Gästen sei der finanzielle und organisatorische Aufwand nicht bewusst, der mit der Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist. Es sei oft nicht möglich, den plötzlich frei gewordenen Tisch – insbesondere bei größeren Gruppen – spontan an andere Gäste zu vergeben. Somit blieben die Gastronomen in diesen Fällen auf den Kosten für den Personaleinsatz und die eingekauften Lebensmittel sitzen. Die Stornierungsgebühr soll prinzipiell immer dann erhoben werden, wenn ein Gast zum vereinbarten Termin nicht erscheint oder nicht rechtzeitig absagt.
„Natürlich ist uns klar, dass immer mal etwas dazwischenkommen kann. Wir möchten nur erreichen, dass Gäste rechtzeitig zur Ladenöffnung absagen, wenn sie ihre Tischreservierung nicht wahrnehmen können“, sagt Djamegari. „Und natürlich wird das von Fall zu Fall und bei Stammgästen sicher anders als bei seltenen Gästen entschieden, es wird keine einheitliche Regelung geben.“ Sagt ein Gast zum Beispiel wegen einer kurzfristigen Erkrankung eine Stunde vor der reservierten Uhrzeit ab, liegt es im Ermessen des Gastronomen, ob der Betrag fällig wird oder nicht. Die Höhe der Stornierungsgebühr legen die Betriebe selbst fest, da jeder Betreib ein individuelles Preisgefüge hat. Zudem wird jeder Gast bereits bei der Reservierung auf die Stornierungsgebühr hingewiesen.
Immer mehr IGF-Mitgliedsbetriebe beklagen, dass reservierte Tische, zum Teil für große Gruppen, nicht abgesagt werden, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann oder will. Viele Gäste würden auch für denselben Termin in mehreren Restaurants reservieren und dann spontan entscheiden, in welches sie gehen – ohne die nicht genutzten Reservierungen zu stornieren. „Es gehört einfach zum guten Ton, eine Verabredung abzusagen, zudem ist es eine Frage der Fairness“, stellt Djamegari fest. „Und nicht zuletzt begründet eine Tischreservierung rechtlich gesehen ein Schuldverhältnis, das für Gastronomen und Gäste bestimmte Pflichten auslöst – auf Seiten der Gäste ist das die Absage bei Nichteinhaltung der Reservierung.“